Allgemeine Geschäftsbedingungen für Organisation und Buchung von Reisen

( Ausgabe: Zadar, März 2019.)

Artikel 1. Anmeldungen und Zahlungen

Der Reisende/Kunde kann sich für eine von TOPENA organisierte Reise in der Geschäftsstelle der Agentur, per E-Mail, telefonisch, per Telefax und/oder bei einem bevollmächtigten Subagenten anmelden. Die Anmeldung gilt als rechtsgültig mit der Unterzeichnung des mit einer laufenden Nummer versehenen Reisevertrages und der Zahlung der Anzahlung. Bei der Bestätigung sind mindestens 30 % des Arrangementpreises zu zahlen, sofern im Programm nichts anderes angegeben oder im Reisevertrag mit laufender Nummer nichts anderes bestimmt ist. Die Differenz bis zum vollen Arrangementpreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern im Programm nichts anderes angegeben ist. Mit der Unterzeichnung des Reisevertrages in der Klausel „Ich bin mit den Bedingungen der Reisebuchung und den Einzelheiten des Programms sowie mit dem Versicherungsangebot vertraut und einverstanden“ nimmt der Gast/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Organisation und Buchung von Reisen von TOPENA vollständig an. Die Anmeldung zur Reise kann bis zu der im Angebot festgelegten Frist erfolgen. Der Reisevertrag mit laufender Nummer wird in zwei Exemplaren unterzeichnet, von denen eines der Reisende/Kunde und das andere TOPENA behält. TOPENA gewährleistet nicht die Verfügbarkeit freier Plätze für die Reise nach Ablauf der letzten Anmeldefrist. Bei einer Anmeldung innerhalb einer Frist von weniger als 30 Tagen vor der Reise sind 100 % des Arrangementbetrages zu zahlen. Die genannte Zahlungsweise wird in allen Fällen angewendet, es sei denn, im Arrangement, mit dessen Inhalt der Reisende vor der Unterzeichnung des Vertrages gründlich vertraut gemacht wurde, ist eine andere Zahlung angegeben.

Artikel 2. Preis und Inhalt des Arrangements

Die Arrangementpreise sind in Euro angegeben. Der Arrangementpreis umfasst in der Regel (sofern im Reiseprogramm nichts anderes angegeben ist): Beförderungsleistungen, Unterkunfts- und Bewirtungsleistungen sowie die Organisation der Reise. Sofern im Programm angegeben, kann der Reisepreis auch Flughafengebühren sowie die Kosten der fachlichen und örtlichen Reiseleitung enthalten. Der Arrangementpreis umfasst nicht (sofern nichts anderes vereinbart wurde): fakultative (nicht verpflichtende) Ausflüge, Eintrittskarten und Besichtigungen, mögliche Kosten der Beschaffung und Ausstellung von Visa, sofern diese nicht in der Rubrik „im Preis inbegriffen“ aufgeführt sind. Alle Arten von Sonderleistungen (Einzelzimmer, besondere Verpflegung u. Ä.) bezahlt der Reisende/Kunde selbst und ist verpflichtet, diese bei der Anmeldung zur Reise und beim Abschluss des Reisevertrages mit laufender Nummer zu bestellen. Verlangt der Reisende während der Reise eine Sonderleistung, bezahlt er diese vor Ort beim Reiseleiter oder beim Vertreter von TOPENA, in der Währung des Landes, in dem er sich befindet. In diesem Fall richtet der Reisende etwaige Reklamationen unmittelbar an den Leistungserbringer vor Ort. Der Reisevertrag mit laufender Nummer verpflichtet TOPENA zur Erbringung aller im Arrangement genannten Leistungen, und zwar in dem im Arrangement angegebenen Umfang und Inhalt, ausgenommen in den Fällen, die im Arrangement angegeben sein müssen, sowie in unvorhersehbaren Fällen außergewöhnlicher Umstände wie höherer Gewalt ( Unwetter, Streiks, Kriegszustände und Ähnliches). Die Erbringung von Sonderleistungen, die der Reisende verlangt, übernimmt TOPENA in Abhängigkeit von der Möglichkeit der Ausführung, und diese Leistungen verpflichten TOPENA nur dann, wenn sie sich im Vertrag ausdrücklich zur Ausführung verpflichtet hat.

Artikel 3. Kategorisierung und Beschreibung der Unterkunft

Die in den Programmen von TOPENA angebotenen Unterkunftskapazitäten sind nach der amtlichen Kategorisierung des betreffenden Landes zum Zeitpunkt der Herausgabe des Programms beschrieben. Verpflegung, Komfort sowie weitere Leistungen im Unterkunftsangebot unterstehen der Aufsicht der örtlichen Tourismusbehörden, und die Standards der Unterkunft und der Leistungen sind unterschiedlich und nicht vergleichbar. TOPENA übernimmt keine Verantwortung für Informationen, die nicht mit der Leistungsbeschreibung in den Programmen übereinstimmen und von einer dritten Person stammen.

Artikel 4. Unterbringung in Zimmern/Apartments

Die Verteilung der Zimmer/Apartments bestimmt die Rezeption am Aufenthaltsort. Hat der Reisende nicht ausdrücklich ein Zimmer/Apartment mit besonderen Merkmalen vereinbart, nimmt er jedes amtlich zur Vermietung registrierte Zimmer/Apartment in dem jeweiligen, im Arrangement und in der Preisliste beschriebenen Objekt an. Sofern möglich, wird TOPENA versuchen, dem zusätzlichen Wunsch des Reisenden hinsichtlich der Unterkunft (Komfort, Ausrichtung des Zimmers, Stockwerk u. Ä.) zu entsprechen, kann die Erfüllung des zusätzlichen Wunsches jedoch nicht garantieren. In die Unterkunftskapazitäten dürfen keine Haustiere mitgebracht werden, sofern nichts anderes angegeben ist, und falls dies erlaubt ist, kann ein Aufpreis verlangt werden.

Artikel 5. Grundzahl der Reisenden

Bei der Buchung des Programms wird der Programmpreis auf der Grundlage der Anzahl der Reisenden festgelegt, die an der Reise teilnehmen. Kommt es zu einer Verringerung der Teilnehmerzahl unter die im Programm angegebene Mindestzahl der Reisenden, erstellt TOPENA eine neue Kalkulation und informiert die Reisenden über den Reisepreis, wobei die Rechte und Pflichten aus dem Kapitel „Recht auf Preiserhöhung und Recht auf Stornierung wegen Preiserhöhung“ Anwendung finden.

Artikel 6. Stornokosten der Reise

Storniert der Reisende das Arrangement, behält TOPENA vom Gesamtpreis des Arrangements folgende Beträge ein

bis 30 Tage vor Abreise 13,27 EUR für Verwaltungskosten

von 29 bis 22 Tage vor Abreise 15 % des Arrangementpreises,

von 21 bis 15 Tage vor Abreise 30 % des Arrangementpreises

von 14 bis 8 Tage vor Abreise 50 % des Arrangementpreises

von 7 bis 1 Tag vor Abreise 80 % des Arrangementpreises,

am Tag der Abreise und danach ( sog. No show) 100 % des Arrangementpreises,

Eine Änderung des Abreisedatums und des Zimmer-/Apartmenttyps gilt im Sinne dieser Bedingungen als Stornierung der Buchung. Es ist auch eine andere als die genannte Stornoskala möglich, wenn sie im Reiseprogramm enthalten ist. Zusätzlich zur mündlichen Stornierung ist der Reisende verpflichtet, das vom Verkäufer vorbereitete Stornodokument zu unterzeichnen. Weigert er sich, das Dokument zu unterzeichnen, gilt er als nicht von der Reise zurückgetreten.

Artikel 7. Reiserücktrittsversicherung

Um Kosten im Falle einer Reisestornierung zu vermeiden, wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. TOPENA schließt im Rahmen des Arrangementpreises die Kosten der Reiserücktrittsversicherung nicht ein, sofern in der Beschreibung des Arrangements nichts anderes angegeben ist. TOPENA weist darauf hin, dass die Kosten einer solchen Versicherung von Versicherer zu Versicherer variieren, und empfiehlt, dass sich der Reisende/Kunde vor dem Abschluss einer solchen Versicherung gut informiert. Im Falle der Stornierung des Arrangements wird der Betrag der gezahlten Prämie für die Reiserücktrittsversicherung nicht erstattet, sofern sie im Arrangement enthalten ist. Ebenso werden bei der Stornierung des Arrangements die Kosten für die Beschaffung von Visa nicht erstattet, auch wenn der Reisende eine Reiserücktrittsversicherung bezahlt hat. Die Versicherungsbedingungen sind in den Versicherungspolicen enthalten.

Artikel 8. Versicherung gegen die Folgen von Unfall und Krankheit, Versicherung gegen das Risiko der Beschädigung und des Verlustes des Gepäcks und freiwillige Krankenversicherung von Personen für die Dauer der Reise und des Aufenthalts im Ausland

Die Preise der Arrangements und Programme von TOPENA umfassen die Versicherung gegen das Risiko von Unfall und Krankheit auf der Reise, umfassen jedoch weder die Versicherung gegen Beschädigung und Verlust des Gepäcks noch die Reiserücktrittsversicherung. Daher empfehlen wir, bei der Zahlung des Arrangements auch die genannten Versicherungen zu bezahlen. Bei Wunsch nach einer solchen Versicherung wird die Versicherung unmittelbar bei einem der Versicherer oder über TOPENA abgeschlossen, wobei TOPENA nur als Vermittler auftritt. Unabhängig davon, bei welcher Versicherungsgesellschaft die Versicherung abgeschlossen wird, sei es über das Reisebüro oder unmittelbar beim Versicherer, wird empfohlen, die Versicherungsbedingungen vor dem Kauf aufmerksam zu lesen, damit sich der Reisende/Kunde eingehend damit vertraut macht, welche Risiken und in welchem Umfang durch die Versicherung gedeckt sind und wie im Falle des Eintritts des Versicherungsfalls im Einklang mit den Versicherungsbedingungen zu handeln ist, um die eigenen Rechte geltend zu machen.

Artikel 9. Stornierung der Reise durch TOPENA oder Änderung des Programms

Meldet sich keine ausreichende Anzahl von Reisenden an, behält sich TOPENA das Recht vor, die Reise zu stornieren, jedoch spätestens 30 Tage vor der Reise. Die für die Durchführung der jeweiligen Reise erforderliche Mindestzahl der Reisenden ist bei jedem Programm gesondert angegeben. TOPENA behält sich auch das Recht auf eine vollständige oder teilweise Änderung des Reiseprogramms vor, wenn unmittelbar vor Reisebeginn außergewöhnliche Umstände eintreten, die nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren. TOPENA behält sich ebenfalls das Recht vor, den Tag oder die Uhrzeit der Abreise aufgrund von Änderungen des Flugplans oder des Eintritts unvorhergesehener Umstände zu ändern, sowie das Recht auf Änderung der Reiseroute, wenn sich die Reisebedingungen ändern ( geänderter Flugplan, Sicherheitslage, Naturkatastrophen und anderes, worauf TOPENA keinen Einfluss hat ), und zwar ohne Zahlung einer Entschädigung, nach den geltenden Vorschriften im internationalen Verkehr. Storniert TOPENA die Reise, hat der Reisende Anspruch auf Auszahlung des gesamten eingezahlten Betrages.

Artikel 10. Reisedokumente

Die Reisenden sind verpflichtet, gültige persönliche Reisedokumente zu besitzen. Ungültige Dokumente, die den Rücktritt von der Reise oder die Unmöglichkeit der Fortsetzung einer bereits begonnenen Reise zur Folge haben, verpflichten TOPENA in keiner Hinsicht. Kommt es während der Reise zum Verlust oder Diebstahl der Reisedokumente, trägt der Reisende die Kosten der Ausstellung neuer Dokumente. Der Reisebegleiter von TOPENA wird dem Reisenden in einer solchen Situation behilflich sein, wobei er auf den normalen Ablauf des Programms achtet. Ist für eine Reise ein Visum erforderlich, kann TOPENA bei dessen Beschaffung gegen einen gesonderten Aufpreis vermitteln.

Artikel 11. Devisen- und Zollvorschriften

Der Reisende/Kunde ist verpflichtet, die Devisen- und Zollvorschriften sowie die Gesetze der Republik Kroatien einzuhalten, ebenso wie die Vorschriften und Gesetze der Länder, die er durchreist und in denen er sich aufhält. Im Falle der Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise wegen der Verletzung von Vorschriften und/oder Gesetzen durch den Reisenden/Kunden trägt der Reisende/Kunde alle entstandenen Kosten und Folgen.

Artikel 12. Gesundheitsvorschriften

Reisen in einige Länder können verpflichtende Impfungen gegen bestimmte Krankheiten erfordern. Bei Reisen in diese Länder ist der Reisende/Kunde verpflichtet, Bescheinigungen und Dokumente über die Impfung zu besitzen.

Artikel 13. Gesundheitsschutz der Reisenden im Ausland

Der Reisende/Kunde hat Anspruch auf Gesundheitsschutz im Inland und im Ausland in dem Umfang und zu den Bedingungen, die durch ein Abkommen zwischen dem Staat, in dem sich der Reisende aufhält, und der Republik Kroatien festgelegt sind, sofern ein solches Abkommen unterzeichnet wurde. Informationen über seine Rechte hat sich der Reisende/Kunde vor dem Antritt der Reise selbst zu beschaffen.

Artikel 14. Gepäck

Die Beförderung des Gepäcks mit dem Flugzeug ist bis zu dem vom Luftfrachtführer festgelegten Gewicht, das im Programm des Arrangements angegeben ist, kostenlos. Übergepäck bezahlt der Reisende nach den geltenden Preisen des Luftfrachtführers bei der Abfertigung für den Flug. Kinder bis zum Alter von 2 Jahren haben keinen Anspruch auf kostenlose Gepäckbeförderung im Luftverkehr. Bei einer Beförderung ausschließlich mit dem Bus kann der Reisende 2 Gepäckstücke ( 20 kg ) persönliches Gepäck mitnehmen. Die Reisenden sind verpflichtet, auf ihre in den Businnenraum mitgenommenen Sachen zu achten, und sind verpflichtet, diese bei jedem Verlassen des Busses mitzunehmen. Andernfalls tragen die Reisenden selbst die Verantwortung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Sachen, die ohne ihre Aufsicht im Businnenraum zurückgelassen wurden. Der Reisende muss jedes Gepäckstück mit dem vollständigen Namen und der genauen Anschrift kennzeichnen. Der Schadensersatzanspruch für verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist unmittelbar beim Luftfrachtführer oder beim Vertreter von TOPENA am Zielort geltend zu machen. TOPENA haftet nicht für Gepäck, das im Hotel zerstört, verloren, beschädigt oder gestohlen wurde. TOPENA haftet nicht für Wertsachen des Reisenden, die während der Reise zerstört, gestohlen oder verloren wurden.

Artikel 15. Reklamationen

Es liegt im Interesse des Reisenden/Kunden, seine Beanstandung in jedem Fall an den Leistungserbringer vor Ort zu richten ( an die Rezeption des Hotels/Apartments, an das Reisebüro am Zielort, an den Beförderer), der sich bemühen wird, die vereinbarte Leistung zu erbringen bzw. Fehler zu beheben, sofern solche auftreten. Wird der Mangel nach der Beanstandung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, hat der Reisende/Kunde das Recht, eine Bestätigung zu verlangen, aus der ersichtlich sein muss, dass die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde. Die Bestätigung ist der schriftlichen Reklamation beizufügen. Der Reisende/Kunde hat das Recht, spätestens 8 Tage nach Abschluss der Reise eine schriftliche Reklamation an die Anschrift von TOPENA, die sich am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen befindet, per Brief oder per E-Mail einzureichen. Reicht der Reisende/Kunde die schriftliche Reklamation nach Ablauf der Frist ein, wird die Reklamation nicht berücksichtigt. Für die Bearbeitung von Reklamationen zu Leistungen im Ausland sind die Regel der Anmeldung der Beanstandung unter Ausstellung einer Bestätigung vor Ort sowie die Frist für die Einreichung der Reklamation unbedingt einzuhalten. TOPENA ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beanstandung eine schriftliche Entscheidung über die Beanstandung zu treffen. TOPENA kann die Frist für die Entscheidung über die Beschwerde wegen der Einholung von Informationen und der Überprüfung der Beschwerdeangaben bei den Leistungserbringern um höchstens weitere 14 Tage verschieben. TOPENA wird nur diejenigen Beschwerden bearbeiten, deren Ursache nicht vor Ort während der Reise beseitigt werden konnte. Bis TOPENA eine Entscheidung trifft, verzichtet der Reisende/Kunde auf die Vermittlung durch eine andere Person oder eine Gerichtsinstanz sowie auf die Weitergabe von Informationen an die Medien. Der Höchstbetrag der Entschädigung je Beanstandung kann den Betrag des reklamierten Teils der Leistungen erreichen und kann weder bereits in Anspruch genommene Leistungen noch den Gesamtbetrag des Arrangements umfassen. Im Falle eines Gerichtsstreits ist das Recht der Republik Kroatien maßgeblich und das sachlich zuständige Gericht in Zadar.

Artikel 16. Pflichten von TOPENA

TOPENA ist verpflichtet, sich um die Erbringung der Leistungen sowie um die Auswahl der Leistungserbringer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu kümmern und die Rechte und Interessen des Reisenden/Kunden im Einklang mit den guten Gepflogenheiten im Tourismus zu wahren. TOPENA ist verpflichtet, dem Reisenden alle für das jeweilige Arrangement im Programm genannten Leistungen zu erbringen, und haftet für die etwaige Nichterbringung von Leistungen oder eines Teils der Leistungen. TOPENA wird alle genannten Leistungen aus ihren Programmen vollständig und in der beschriebenen Weise ausführen, außer im Falle „höherer Gewalt“. TOPENA wird sich im Falle höherer Gewalt bemühen, den Schaden für den Reisenden/Kunden so weit wie möglich zu mindern. Ist eine solche Schadensminderung nicht möglich, ist TOPENA nicht verpflichtet, Leistungen außerhalb des Rahmens dieser Buchungsbedingungen zu erbringen.

Artikel 17. Pflichten des Reisenden

Der Reisende/Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er persönlich, seine Dokumente und sein Gepäck die Voraussetzungen erfüllen, die durch die Grenz-, Zoll-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Republik Kroatien sowie des Landes, in das er reist, vorgesehen sind. Er ist verpflichtet, die Hausordnung in den Beförderungsmitteln, Bewirtungs- und Unterkunftsobjekten einzuhalten sowie mit dem Vertreter von TOPENA und den Leistungserbringern in gutem Glauben zusammenzuarbeiten. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Pflichten haftet der Reisende/Kunde selbst für den entstandenen Schaden, der aus einem solchen Verhalten entstehen kann. TOPENA trägt in solchen Fällen keine Verantwortung für den Schaden. Im Falle der Entstehung eines Schadens begleicht der Reisende/Kunde den Schadensbetrag selbständig beim Eigentümer des Beförderungsmittels, des Bewirtungs- und/oder Unterkunftsobjekts.

Artikel 18. Insolvenzabsicherung für touristische Pauschalarrangements

Die Insolvenzabsicherung für touristische Pauschalarrangements wurde mit der Generali osiguranje d.d., Bani 110, HR – 10010 Zagreb, Policennummer: 1020169699, abgeschlossen, die gewährleistet, dass sie dem Gast im Einklang mit dem Zakon o turističkoj djelatnosti (NN 8/96) (das kroatische Gesetz über die Tourismustätigkeit) Folgendes erstattet: den Buchungspreis und die Kosten, die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Versicherungsnehmers entstanden sind. Sollte es zur Zahlungsunfähigkeit oder zum Konkurs des Reiseveranstalters kommen, mögen sich die Reisenden, die sich auf der Reise befinden, unverzüglich an eine der Geschäftsstellen der Generali osiguranje d.d.. oder an den Sitz der Generali osiguranje d.d.., Bani 110, HR – 10010 Zagreb, Tel. 01 4600 400, wenden. Die Insolvenzabsicherung ermöglicht dem Reisenden die unmittelbare Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz für die entstandenen Kosten.

VERANTWORTLICHER VERANSTALTER :

TOPENA d.o.o

Gospe Maslinske 1

23000 Zadar

ID CODE : HR – AB – 23 – 110038213

OIB : 49192081997

Mail: zadar@topena.hr

Tel: +385 (0)23 250 838

Fax: +385 (0)23 643 044